Kooperation mit der Landwirtschaft zum Schutz des Grundwassers für die Trinkwassergewinnung
Kooperation mit der Landwirtschaft zum Schutz des Grundwassers für die Trinkwassergewinnung
Das Land Niedersachsen gewährt den Wasserversorgungsunternehmen (WVU) ge- mäß § 28 (Absatz 3, Pkt. 4) des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) Zuschüs- se für eine zusätzliche Beratung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzer von Grund- stücken einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Boden- und Gewässer- untersuchungen.
Mit 4.006 ha Gesamtfläche (davon 1.605 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche) und einer erlaubten Entnahmemenge von jährlich 5,63 Mio. m3 sind die 4 TGG der Koope- ration Osterholz wichtige Grundwasser-Gewinnungsgebiete für die regionale Trinkwas- serversorgung.
Die Schutzmaßnahmen (Beratung und Flächenmaßnahmen) sollen geeignet sein, das Rohwasser in ausreichender Qualität für eine langfristige Trinkwassergewinnung zu sichern und gleichzeitig die Entwicklungschancen der Bodenbewirtschafter (Land- und Forstwirtschaft) zu erhalten. Es sollen insbesondere Maßnahmen umgesetzt werden, die eine Minderung von Nitrat-/Sulfat-Einträgen sowie eine Minderung örtlich festgestellter Pflanzenschutzmittel-Einträge im Grund- und Förderrohwasser erwarten lassen.
Konkret verfolgen die Schutzmaßnahmen folgende fachlichen Leitziele:
- die Langfristsicherung der Trinkwasserbereitstellung über weitgehend Natur belas- senes Grundwasser, h. Vermeidung erhöhter Nährstoff- und Schadstoffeinträge bzw. zusätzlicher Aufbereitungsschritte zu deren Entfernung;
- die dauerhafte Reduzierung der Nitrateinträge ins Sicker- und Grundwasser im Mittel aller Flächennutzungen und Standorteinheiten (inkl. Grundwasser entnah- mebedingt freigesetzter, geogener Stoffpotenziale und dadurch ausgelöster reak- tiver Prozesse im Grundwasser);
- die weitere Reduzierung des Eintrags von Pflanzenschutzmittel (PSM)-Wirkstoffen und deren relevanten und nicht relevanten