Beiträge und Gebühren

Informationen in der Übersicht

Erläuterungen zur Trinkwasser-Gebührenanhebung zum 01.01.2023

Erläuterungen zur Abwasser-Gebührenanhebung zum 01.01.2024

Nachfolgend finden Sie die Beiträge und Gebühren für unsere Leistungen. Wenn Sie nähere Informationen benötigen, helfen womöglich bereits unsere Antworten zu regelmäßig gestellten Fragen (FAQ). Gern beantworten wir Ihre Fragen aber auch am Telefon oder per E-Mail. Ihre  Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt.

Gebührenübersicht

Tabellarische Gebührenübersicht folgt. Hausanschluss- und Bauwasseranschlusskosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Trinkwassergebühren
QN ist der Nenndurchfluss des Wasserzählers in m³ pro Stunde.

Der Wasserpreis je Kubikmeter beträgt 1,19 € (netto), 1,27 € (brutto*).

Die Grundgebühr beträgt für jedes angeschlossene Grundstück mit einem Wasserzähler:

nettobrutto*
bisQN 2,5 (neu: Q3/4)monatlich7,80 €8,35 €
bisQN 6 (neu: Q3/10)monatlich19,50 €20,87 €
bisQN 10 (neu: Q3/16)monatlich31,20 €33,38 €
überQN 10 (neu: Q3/16)monatlich62,40 €66,77 €

und für jede weitere Wohnung mit einem Wasserzähler:

nettobrutto*
bisQN 2,5 (neu: Q3/4)monatlich7,80 €8,35 €
bisQN 6 (neu: Q3/10)monatlich19,50 €20,87 €
bisQN 10 (neu: Q3/16)monatlich31,20 €33,38 €
überQN 10 (neu: Q3/16)monatlich62,40 €66,77 €

* Enthält die derzeit gültige MwSt. in Höhe von 7%. Die Bruttoangaben sind gerundet.

Gültig ab 01.01.2023

Abwassergebühren
QN ist der Nennfluss des Wasserzählers.

Das Entgelt für die Benutzung der zentralen Abwasseranlage beträgt:

Gemeinde Grasberg3,90 €/m³
Samtgemeinde Hambergen3,29 €/m³
Gemeinde Schwanewede2,86 €/m³
Gemeinde Worpswede2,85 €/m³
Gemeinde Lilienthal3,85 €/m³
Stadt Osterholz3,18 €/m³

Die Grundgebühr beträgt für jedes angeschlossene Grundstück mit einem Wasserzähler und für die zweite und jede weitere Wohnung mit einem Wasserzähler:

bisQN 2,5 (neu: Q3/4)monatlich5,00 €
bisQN 6 (neu: Q3/10)monatlich12,00 €
bisQN 10 (neu: Q3/16)monatlich20,00 €
überQN 10 (neu: Q3/16)monatlich30,00 €

Gültig ab 01.01.2024

Fäkalschlammgebühren

Im Bereich der Gemeinden Grasberg, Samtgemeinde Hambergen, Schwanewede und Worpswede beträgt das Entgelt bei Abfuhren:

aus abflusslosen Gruben14,31 €/m³
für Hauskläranlagen57,77 €/m³

Häufig gestellte Fragen | FAQ

Wann ist der Abschlag fällig?

Alle zwei Monate (zum 15.02., 01.04.,  01.06., 01.08., 03.10., 01.12.2023).

Wie setzt sich der Abschlag zusammen?

Bei Neukunden aus der Personenzahl (z. B. Bewohner einer Wohnung), bei bestehenden Kunden aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vergangenen Jahres.

Wann wird die Jahresendabrechnung verschickt?

Immer Ende Januar für das vorherige Kalenderjahr.

Wie kann ich meine neue Bankverbindung mitteilen?

Hier per SEPA-Lastschriftmandat oder schriftlich.

Wie kann ich meinen Abschlag ändern?

Über unser Abschlagsänderungsformular oder telefonisch.

Kann der Abschlag auch monatlich abgebucht werden?

Nein. Die Abbuchung Ihres Abschlags erfolgt grundsätzlich alle zwei Monate.

Wo finde ich den Abzug meines Gartenwasserzählers auf der Jahresendabrechnung?

Auf der Rückseite der zweiten Seite Ihrer Jahresendabrechnung.