Beiträge und Gebühren
Informationen in der Übersicht
Nachfolgend finden Sie die Beiträge und Gebühren für unsere Leistungen. Wenn Sie nähere Informationen benötigen, helfen womöglich bereits unsere Antworten zu regelmäßig gestellten Fragen (FAQ). Gern beantworten wir Ihre Fragen aber auch am Telefon oder per E-Mail. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt.
Gebührenanpassungen
Gebührenübersicht
Tabellarische Gebührenübersicht folgt. Hausanschluss- und Bauwasseranschlusskosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Der Wasserpreis je Kubikmeter beträgt 1,19 € (netto), 1,27 € (brutto*).
Die Grundgebühr beträgt für jedes angeschlossene Grundstück mit einem Wasserzähler:
netto | brutto* | |||
bis | QN 2,5 (neu: Q3/4) | monatlich | 7,80 € | 8,35 € |
bis | QN 6 (neu: Q3/10) | monatlich | 19,50 € | 20,87 € |
bis | QN 10 (neu: Q3/16) | monatlich | 31,20 € | 33,38 € |
über | QN 10 (neu: Q3/16) | monatlich | 62,40 € | 66,77 € |
und für jede weitere Wohnung mit einem Wasserzähler:
netto | brutto* | |||
bis | QN 2,5 (neu: Q3/4) | monatlich | 7,80 € | 8,35 € |
bis | QN 6 (neu: Q3/10) | monatlich | 19,50 € | 20,87 € |
bis | QN 10 (neu: Q3/16) | monatlich | 31,20 € | 33,38 € |
über | QN 10 (neu: Q3/16) | monatlich | 62,40 € | 66,77 € |
* Enthält die derzeit gültige MwSt. in Höhe von 7%. Die Bruttoangaben sind gerundet.
Gültig ab 01.01.2023
Das Entgelt für die Benutzung der zentralen Abwasseranlage beträgt:
Gemeinde Grasberg | 3,70 €/m³ |
Samtgemeinde Hambergen | 2,90 €/m³ |
Gemeinde Schwanewede | 3,08 €/m³ |
Gemeinde Worpswede | 2,85 €/m³ |
Die Grundgebühr beträgt für jedes angeschlossene Grundstück mit einem Wasserzähler und für die zweite und jede weitere Wohnung mit einem Wasserzähler:
bis | QN 2,5 (neu: Q3/4) | monatlich | 3,50 € |
bis | QN 6 (neu: Q3/10) | monatlich | 8,40 € |
bis | QN 10 (neu: Q3/16) | monatlich | 14,00 € |
über | QN 10 (neu: Q3/16) | monatlich | 21,00 € |
Im Bereich der Gemeinden Grasberg, Samtgemeinde Hambergen, Schwanewede und Worpswede beträgt das Entgelt bei Abfuhren:
aus abflusslosen Gruben | 14,31 €/m³ |
für Hauskläranlagen | 57,77 €/m³ |
Häufig gestellte Fragen | FAQ
Wann ist der Abschlag fällig?
Alle zwei Monate (zum 15.02., 01.04., 01.06., 01.08., 03.10., 01.12.2023).
Wie setzt sich der Abschlag zusammen?
Bei Neukunden aus der Personenzahl (z. B. Bewohner einer Wohnung), bei bestehenden Kunden aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vergangenen Jahres.
Wann wird die Jahresendabrechnung verschickt?
Immer Ende Januar für das vorherige Kalenderjahr.
Wie kann ich meine neue Bankverbindung mitteilen?
Hier per SEPA-Lastschriftmandat oder schriftlich.
Wie kann ich meinen Abschlag ändern?
Über unser Abschlagsänderungsformular oder telefonisch.
Kann der Abschlag auch monatlich abgebucht werden?
Nein. Die Abbuchung Ihres Abschlags erfolgt grundsätzlich alle zwei Monate.
Wo finde ich den Abzug meines Gartenwasserzählers auf der Jahresendabrechnung?
Auf der Rückseite der zweiten Seite Ihrer Jahresendabrechnung.