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Informationen und Hilfestellungen rund um Ihren Anschluss
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Mehr erfahrenWasserqualität
Im Bereich Trinkwasser finden Sie alle relevanten Informationen zur Qualität Ihres Trinkwassers.
Mehr erfahrenFür Schulen
Für Schulen stellen wir auf der folgenden Seite Informationen zu den Themen Trinkwasser und Abwasser zur Verfügung.
Mehr erfahrenDownload-Center
In unserem Download-Center finden Sie alle wichtigen Formulare und Satzungen übersichtlich an einem Ort.
Zum Download-CenterHäufig gestellte Fragen | FAQ
Wann ist der Abschlag fällig?
Alle zwei Monate (zum 15.02., 01.04., 01.06., 01.08., 03.10., 01.12.2023).
Wie setzt sich der Abschlag zusammen?
Bei Neukunden aus der Personenzahl (z. B. Bewohner einer Wohnung), bei bestehenden Kunden aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vergangenen Jahres.
Wann wird die Jahresendabrechnung verschickt?
Immer Ende Januar für das vorherige Kalenderjahr.
Wie kann ich meine neue Bankverbindung mitteilen?
Hier per SEPA-Lastschriftmandat oder schriftlich.
Wie kann ich meinen Abschlag ändern?
Über unser Abschlagsänderungsformular oder telefonisch.
Kann der Abschlag auch monatlich abgebucht werden?
Nein. Die Abbuchung Ihres Abschlags erfolgt grundsätzlich alle zwei Monate.
Wo finde ich den Abzug meines Gartenwasserzählers auf der Jahresendabrechnung?
Auf der Rückseite der zweiten Seite Ihrer Jahresendabrechnung.
Corona-Pandemie| FAQ
Welche Maßnahmen ergreift der WAV in der Pandemie?
Wir haben bereits seit Ausbruch der Pandemie sehr viele Maßnahmen zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter umgesetzt. Das sind in erster Linie die Reduzierung von direkten Kontakten. Das erreichen wir über die Umsetzung von Home-Office sowie die Aufteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in feste Teams, die nicht durchmischt werden. Des Weiteren haben wir Einzelarbeitsplätze geschaffen und das Personal auf verschiedene Standorte verteilt. Zu dieser Schutzmaßnahme zählt auch die Vermeidung von Kundenkontakten über strikte Zutrittsbeschränkungen (2G-Plus-Regel, Hinweis auf elektronische Kommunikation).
Eine weitere Maßnahme ist die Umsetzung aller Hygieneregeln, wie Abstand einhalten, kein Händeschütteln, Schutzmaske Tragen, korrektes Niesen und Husten, Lüften, häufiges Händewaschen und die Bereitstellung von Desinfektionsmittel in den Gebäuden und auf den Fahrzeugen.
Zusätzlich bieten wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Selbsttests an.
Über das betriebliche Pandemiemanagement versorgen wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stets aktuell und anlassbezogen (neue Verordnungen, Änderung von Warnstufen u.ä.) mit Informationen über die Lage und die diesbezüglich ausgelösten bzw. geänderten Maßnahmen. Das gilt auch zum korrekten Verhalten im Fall eines Infektionsverdachtes bzw. einer Infektion. Über Mitteilungen des RKI (Robert-Koch-Institut), die BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung), das Land Niedersachsen, den Landkreis Osterholz sowie unserer Fachverbände versorgen wir uns permanent selbst mit den aktuellsten Informationen.
Der WAV hat zudem einen betrieblichen Pandemieplan erarbeitet mit dem der Betrieb unserer Ver- und Entsorgungsnetze und-anlagen auch bei hohem Personalausfall infolge der Pandemie so lange wie möglich sichergestellt wird.
Kann das Corona-Virus über das Trinkwasser übertragen werden?
Nach Aussagen der WHO (Weltgesundheitsorganisation) gibt es keine Hinweise darauf, dass das Coronavirus SARS-CoV-2 über das Trinkwasser übertragen werden kann. Auch das Umweltbundesamt bestätigt, dass nach derzeitigem Kenntnisstand eine Übertragung des Virus über die öffentliche Trinkwasserversorgung höchst unwahrscheinlich ist.
Unser Trinkwasser wird unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik gewonnen, aufbereitet und verteilt und ist von daher bereits gut geschützt. Einen direkten Kontakt von Menschen zum Trinkwasser gibt es auf dem Weg von der Förderung bis zur Entnahmestelle beim Letztverbraucher außer zu Kontrollzwecken nicht.
Kann ich Betriebsstellen aufsuchen?
Zum Schutz aller können Sie die Verwaltung des Wasser- und Abwasserverbandes in Schwanewede (Meyenburg) sowie die Betriebsstandorte Wasserwerk Wallhöfen, Kläranlage Hambergen, Kläranlage Worpswede und Kläranlage Grasberg bis auf Weiteres nicht mehr persönlich aufzusuchen.
Bitte versuchen Sie Ihr Anliegen telefonisch bzw. per Mail mit unseren Mitarbeitern zu erörtern. In vielen Fällen kann der Sachverhalt ohne persönliche Begegnung bearbeitet werden. Sollte ein Besuch unumgänglich sein, bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Für den Zutritt gilt die 2G-Plus-Regel. Besucherinnen und Besuchen müssen demnach vollständig geimpft oder genesen sein und zusätzlich das gültige und negative Ergebnis einer tagesaktuellen Testung durch ein zertifiziertes Testzentrum vorlegen.
Wie kann ich mich an den WAV wenden?
Unser Team der Telefonzentrale kümmert sich von montags bis donnerstags in der Zeit von 7 bis 16 Uhr sowie freitags in der Zeit von 7 bis 12 Uhr gern um Ihre Belange.
Sie erreichen das Team der Telefonzentrale
per Telefon unter: 04209 / 915 910 sowie
per Mail an: info@wav-osterholz.de
Rund um den Zähler
Unser Team von Technikern wechselt und installiert trotz der Pandemie Wasserzähler. Bei Einhaltung aller Hygieneregeln (siehe Frage: Welche Maßnahmen ergreift der WAV in der Pandemie?) besteht bei diesem Besuch unter den Beteiligten ein extrem geringes Infektionsrisiko.
Sollte Ihr Haushalt unter Quarantäne stehen, bitten wir dringend um entsprechende Information, damit der Montagetermin verschoben werden kann.
Rund um Ihr Bauvorhaben!
Unsere Mitarbeiter bearbeiten die einzelnen Bauvorhaben auch weiterhin. Wir bitten jedoch um Verständnis, wenn dies nicht in der gewohnten Schnelligkeit erfolgt. Der Grund liegt in einer bewussten Personalreduzierung. Damit stellen wir gerade für den Fall von Infektionen in unserem Team die Verfügbarkeit von Personal für den Entstörungsdienst sicher.
Bei Einhaltung aller Hygieneregeln (siehe Frage: Welche Maßnahmen ergreift der WAV in der Pandemie?) besteht bei Baumaßnahmen unter den Beteiligten ein extrem geringes Infektionsrisiko.
Rund um den Entstörungsdienst!
Organisatorisch haben wir unser Personal für den Entstörungsdienst weitestgehend von allen anderen des Netzbetriebs getrennt. Während des Einsatzes besteht die Möglichkeit, dass Hausbesuche oder auch das direkte Zusammenarbeiten mit Kollegen und Dienstleistern unumgänglich ist.
Aber auch hier gilt, dass bei Einhaltung aller Hygieneregeln (siehe Frage: Welche Maßnahmen ergreift der WAV in der Pandemie?) unter den Beteiligten nur ein extrem geringes Infektionsrisiko besteht.